Was heißt UL?

Diese Bezeichnung steht für Ultraleichtflugzeuge (kurz: UL). Sie sind kleine, sehr leichte Flugzeuge für maximal zwei Personen. Was ein Ultraleichtflugzeug genau ist, wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. International gibt es unterschiedliche Ultraleicht-Flugzeugklassen mit national variierenden Zulassungsvorschriften. Demgemäß wird der Begriff Ultraleichtflugzeug mehr oder weniger umfassend für Leichtflugzeuge verwendet.

Ultraleichtflugzeuge gehören in Deutschland rechtlich zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte, wenn sie motorisiert sind.

Die maximale Abflugmasse (engl. maximum take off weight, MTOW) der Ultraleichtflugzeuge darf in Europa bei Einsitzern 300 Kilogramm, bei Zweisitzern 450 Kilogramm, bzw. 472,5 Kilogramm in Deutschland und der Schweiz mit Gesamtrettungssystem nicht überschreiten.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen aerodynamisch gesteuerten und gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen. Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge werden zur Steuerung durch Ruderausschläge um Längs-, Quer- oder Hochachse gedreht.

Diese "Dreiachser" haben einen enormen Entwicklungsschub durchgemacht und sind inzwischen teilweise leistungsfähiger als kleine Sportflugzeuge. Mit modernen dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen sind Reisegeschwindigkeiten von 250 km/h keine Seltenheit. Die Höchstgeschwindigkeit kann bei bis zu 330 km/h liegen und wird bei einigen Ultraleichtflugzeugen je nach Land nur durch die maximale Auslösegeschwindigkeit des Gesamtrettungssystems begrenzt. Man verwendet sie inzwischen auch für den Flugzeugschleppstart von Segelflugzeugen, im Agrarflug und zum Schlepp von Werbebannern.

 

Heute reist man im modernen 2-sitzigen Ultraleichtflugzeug mit geschlossener Kabine auf modernstem Niveau. Ultraleichtfliegen ist einfach Spaß am Fliegen, kostengünstig, leise und sicher.

 

Auf welchen Flugzeugen wird geschult?

Wir schulen auf Remos G3 und MTO Sport. Durch die gutmütigen Flugeigenschaften sind sie die idealen Schulflugzeuge.

 

 

 

UL international

Der deutsche SPL ist inzwischen in zahlreichen Ländern Europas anerkannt. Er erlaubt auch den Einflug (dabei ist teilweise ein Flugplan aufzugeben) in fast alle benachbarten Länder Deutschlands und das Fliegen in fast allen europäischen Ländern (außer Rumänien), wobei allerdings die nationalen Regeln (wie ELT-Pflicht zum Beispiel in Österreich) und die nationalen Lufträume des jeweiligen Staates beachtet werden müssen.

In Frankreich, Italien (dort jeweils ULM genannt) Schweden und Dänemark besteht – im Gegensatz zu Deutschland – für Ultraleichtflugzeuge keine Flugplatzpflicht, das heißt, es darf mit Einverständnis des Grundstückinhabers in Einzelfällen auf allen geeigneten Geländen gelandet werden.

 

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